GEBRAUCHSHUNDE
FÄHRTENARBEIT
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in freiem Gelände durch Einsatz seines hervorragenden Geruchssinnes Gegenstände finden. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der Fährte sowie die Liegedauer richten sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (IPO I - III und FH I - II).
Die Fährtenhundeprüfungen (FH I - II) sind spezielle Prüfungen für “Suchspezialisten”.
UNTERORDNUNG
Die Unterordnung, also der Gehorsam, ist die unentbehrliche Grundlage der gesamten Hundeausbildung. Sie ist die Erweiterung zur Begleithundeausbildung und wird von IPO I bis zur IPO III immer anspruchsvoller.
SCHUTZDIENST
Bei der Schutzdienstausbildung wird der stets vorhandene Spiel- und Beutetrieb des Hundes gezielt eingesetzt. Der Hund lernt, auch in Extremsituationen auf die gegebenen Hörzeichen zu reagieren.
Das ausgeglichene, nervenstarke und selbstbewusste Wesen des Hundes ist für diese Disziplin entscheidend, damit dieser den nötigen Kampftrieb gepaart mit unabdingbarem Gehorsam zeigt. Der Hund muss in der Hand des Hundeführers stehen.
Viel Zeit muss investiert werden bis der Hund die in der Prüfungsordnung geforderten Übungen zuverlässig ausführt.
In den Disziplinen - Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst - steht die Vielseitigkeit des Hundes im Mittelpunkt. Die Ausbildung eines Gebrauchshundes erfordert viel Zeit, Geduld, Verantwortung und Selbstdisziplin.
Voraussetzung ist die bestandene Begleithundeprüfung und ein Mindestalter des Hundes von 18 Monaten.
Es ist auch möglich, die Teilbereiche der IPO-Prüfung I-III - Fährtenarbeit (FPr I - III), Unterordnung (UPr I-III) oder Schutzdienst (SPr I - III) - einzeln abzulegen. Dies ermöglicht eine individuelle Ausbildungsmöglichkleit nach Veranlagung des jeweiligen Hundes, gilt jedoch nicht als erworbenes Ausbildungskennzeichen.
Prüfungen FPr, UPr, SPr
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